Die Variante IV belastet auch die Gemeinden Flieden, Neuhof und Kerzell

Die Gemeinden Flieden, Neuhof und Eichenzell haben sich gemeinsam gegen den Ausbau der Bestandsstrecke als Schnellbahntrasse positioniert, obwohl diese Gemeinden bei Aufstellung des Regionalplans Nordhessen 2009 mitgewirkt und damals keine Einwände gegen den als verbindliches Ziel festgelegten Ausbau der Bestandsstrecke als Schnellbahnstrecke erhoben hatten.

Heute wollen die Verantwortlichen hiervon offensichtlich nichts mehr wissen.

Man fürchtet insbesondere in Neuhof jahrelange Bauarbeiten wie beim Bau der A 66 und noch mehr Lärm. Beides ist nach unseren Informationen falsch.

Unbestritten ist die derzeitige Lärmbelastung durch die vielen Güterzüge, die 24 Std. täglich durch Neuhof fahren, völlig unakzeptabel. Auf die Gesundheit der an der Bahnanlage lebenden Menschen wird in keiner Weise Rücksicht genommen.

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Bahn im Frühjahr 2018, an der auch der 1. Beigeordnete von Neuhof Franz Josef Adam teilnahm, wurde anhand der gezeigten Lärmkarte in Neuhof die Auswirkungen des Bahnlärms überdeutlich. Franz-Josef Adam erklärte damals, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) bereits wiederholt einen entsprechenden Antrag der Gemeinde Neuhof auf verbesserten Lärmschutz abgelehnt habe.

Ein gesetzlicher Anspruch auf einen verbesserten Lärmschutz hat Neuhof derzeit nicht. Allenfalls im Rahmen der sog. Freiwilligen Lärmsanierung kann die Bahn einen etwas verbesserten Lärmschutz an der Strecke herstellen (Absenkung der Lärmsanierungswerte mit dem Haushaltsgesetz 2021 um 3dB(A), neue Förderrichtlinie, die ab 1.1.2022 gültig ist).

Der Bahnlärm dürfte dann tagsüber für Wohngebiete 64 dB(A), nachts 54 dB(A) nicht übersteigen.

Würde die Bestandsstrecke hingegen als Neubaustrecke ausgebaut, müsste die Bahn durch höhere Lärmschutzwände einen Lärmschutz errichten (sog. Lärmvorsorge), der für Wohngebiete tagsüber 59 dB(A), nachts 49 dB(A) nicht übersteigt. Hierauf bestünde ein Rechtsanspruch.

Würde sich die Bahn mit ihrer Planung zur Var. IV, die insbesondere Mittelkalbach massiv belastet, durchsetzen, würden nach der Prognose der Bahn in 2030 durch Neuhof tagsüber 171 Güterzüge (2018 noch 126 Güterzüge) fahren, nachts aber immerhin noch 38 Güterzüge (2018 noch 88 Güterzüge). Die Zahl der Güterzüge würde sich tagsüber um etwa 36% erhöhen, nachts allerdings mehr als halbieren. Es macht aber keinen großen Unterschied, ob von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr etwa alle 7 Minuten wie bisher oder etwa alle 15 Minuten ein Güterzug durch Neuhof fährt. Wach werden die an der Bahn lebenden Menschen dann immer noch, zumal der Lärm der gleiche ist wie bisher, ein verbesserter Lärmschutz allerdings nicht besteht. Denn die Steigerung der Zugzahlen, insbesondere der Güterzüge, allein führt zu keinem Anspruch auf besseren Lärmschutz, so Herr Gerd-Dietrich Bolte, Hessischer Chefplaner der Deutschen Bahn im Dialogforum am 25.11.2021. Denn die Bestandsstrecke sei damals ohne zahlenmäßige Beschränkung des Güterverkehrs genehmigt worden. Eine Aufstockung der Güterzüge sei daher rechtlich ohne Bedeutung. Dies sei bereits juristisch abgeprüft worden. Eine wesentliche Änderung bedarf einer Lärmpegelerhöhung um mindestens 3 dB(A) oder der Erhöhung auf über 70/60dB(A) tags/nachts oder einer weiteren Erhöhung von über 70/60 dB(A) hinaus.[1]

Würde die Bestandsstrecke allerdings als Neubaustrecke (auf vier Gleise) ausgebaut, erhöhte sich die Zahl der Züge, auch der Güterzüge nachts, allerdings würde es wegen des dann zu verbessernden Lärmschutzes durch wesentlich höhere Lärmschutzwände, aber insbesondere nachts erheblich leiser.

Neuhof befürchtet bei einem Ausbau der Bestandsstrecke als Schnellbahntrasse Verhältnisse wie beim Bau der A 66: Jahrelanger Baulärm und eine riesige Baustelle.

Ursprünglich waren jedoch A 66 und der viergleisige Ausbau der Bestandsstrecke in den 90er Jahren ein gemeinsames Projekt von Bahn und Straßenbau-Behörde. Als Folge: durch Neuhof führen nun bereits 3 Gleise. Es müsste lediglich das 4. Gleis verlegt werden, für das damals bereits entsprechender Platz im Bahnhofsgelände reserviert wurde. Auch die Gleise des Nahverkehrs wurden bereits so gelegt, dass der Bau des 4. Gleises den Nahverkehr nicht behindern würde. Nach unseren Informationen von dem damaligen Planer der A 66 und der Bahnstrecke würde die zeitliche Belastung für Neuhof bei einem Ausbau zwischen zwei und drei Jahre betragen, die baulichen Anpassungen in Neuhof seien im Vergleich minimal.

Nach Angaben der Bahn benötigt sie bei einem Ausbau der Bestandstrecke max. 10 m Platz parallel auf einer Seite zum vorhandenen Gleiskörper oder jeweils 5m auf jeder Seite. Dazu kommt, dass bei Planung der A 66 zwischen Flieden und Kerzell bereits der Platz für zwei weitere Gleise neben der Bestandsstrecke reserviert wurde, der heute noch vorhanden ist und genutzt werden könnte.

Warum die Bahn das Beratungsangebot des ehemaligen A 66-Planers nicht angenommen und die an der Bestandsstrecke liegenden Gemeinden im südlichen Landkreis Fulda die positive Entwicklungsmöglichkeiten durch den Ausbau der Bestandsstrecke nicht wahrnehmen wollen, ist eigentlich unerklärlich.

In diese Bild passt auch der Vorstoß von Landrat Woide Anfang 2020. Er forderte mit Schreiben vom 25.02.2020 die Bahn auf:

„Die Bestandsstrecke soll wie folgt untersucht werden

1.Lärmvorsorge mit Zugzahlen 2030 und nächtliche Entlastung durch Führung der meisten Güterzüge über die Neubaustrecke

2. Lärmsanierung mit Zugzahlen 203o ohne nächtliche Entlastung durch Führung der meisten Güterzüge über die Neubaustrecke“.

Eine ähnliche Forderung hat auch der Main-Kinzig-Kreis gegenüber der Bahn gestellt.

Die Bahn wollte diesen Forderungen zu Ziff. 1 nach einem „übergesetzlichen Lärmschutz“ nachkommen und ein Gutachten europaweit ausschreiben. Das Eisenbahnbundesamt und auch das Verkehrsministerium haben jedoch eine Freigabe der hierzu benötigten Gelder verweigert. Damit liegt dieses Projekt zumindest erst einmal auf Eis. Herr Gerd-Dietrich Bolte hat im letzten Dialogforum am 25.11.2021 darauf hingewiesen, dass diese Forderung zu Ziff. 1 über das gesetzlich Mögliche hinausgehe und der Bundestag diesen geforderten Lärmschutz in einem gesonderten Gesetz beschließen müsste. In diesem Zusammenhang hat er das Vorhaben als einen „Exoten“ bezeichnet.

Das wäre somit ein- und erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland, zumal es eine Vielzahl von Kommunen gibt, die ebenfalls unter dem Bahnlärm leiden und bisher ergebnislos um eine bessere Lösung kämpfen. Warum ausgerechnet nun im südlichen Landkreis Fulda und im Main-Kinzig-Kreis eine solche „übergesetzliche“ Lösung von Seiten der Bundesbehörden und des -ministeriums für Verkehr mitgetragen werden sollte, erschließt sich nicht.

Sollten sich aber die Hoffnungen von Flieden, Neuhof und Kerzell nicht erfüllen, und ein zusätzlicher verbesserter Lärmschutz gegenüber dem heutigen Zustand nicht erbracht werden, sind  diese Gemeinden ebenso wie Kalbach Verlierer der neuen Bahnstrecke.

Wie wollen dann die Kommunalpolitiker aus Flieden, Neuhof und Kerzell ihren Bürgern dies erklären?

Jakob Brähler

Sprecher der BI Kalbach


[1] https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/E/laermschutz-im-schienenverkehr-broschuere.pdf?__blob=publicationFile

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