Was spricht gegen die von der Deutschen Bahn als Nr. 2 favorisierte Variante VII?

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten Ausgaben der Kalbacher Nachrichten haben wir Ihnen einen ersten  Einblick in die auf die Bürgerschaft unserer Gemeinde zukommenden Probleme bei einer Realisierung der Variante IV gegeben. Da diese von der Bahn als Nr. 1 für den Bau der Schnellbahntrasse von Gelnhausen nach Fulda favorisiert wird, haben wir uns auch deswegen mit ihr als vordinglich auseinander gesetzt.

Unser Altbürgermeister Karl-Heinz Kaib, Vorstandsmitglied unserer BI, hat in der letzten Ausgabe der Kalbacher Nachrichten über die Historie des Baus der A66 berichtet, die damals auch mit einem geplanten Ausbau der Bestandsstrecke der Bahn im Landkreis Fulda verbunden werden sollte.

Als damaliger Bürgermeister der Gemeinde Kalbach war er besonders in die Kontroverse um die Linienführung der A 66 eingebunden. Von Beginn an bekämpfte er zusammen mit den Gemeindevertretern erfolgreich den geplanten Autobahn-Tunnel am Opperzer Berg zwischen Neuhof und Niederkalbach, durch den die A 66 führen sollte.

Exakt das Gleiche haben die Planer nun mit der Schnellbahntrasse in Form der Variante VII vorgesehen.

Um es vorweg zu sagen: auch diese Variantenführung widerspricht im Bereich Neuhof-Niederkalbach jeder Vernunft und ist daher glatt abzulehnen. Zusammen mit den aktuellen Verantwortlichen der Gemeinde Kalbach und unseren Fachleuten wollen wir auch die Variante VII ab Neuhof/Niederkalbach zu Fall bringen.

Zunächst möchte ich Ihnen grob die Linienführung der Variante VII, insbesondere im südlichen Raum des Landkreises Fulda darstellen. Sie verläuft von Gelnhausen in nördlicher Richtung entlang des Fußes des Vogelsbergs. Sie biegt hinter Wallroth (siehe Kartenausschnitt) nach Osten in Richtung Flieden und schwenkt vor Flieden in die Bestandsstrecke, auf der sie bis kurz vor Neuhof verläuft. Dort macht sie wiederum einen Schwenk nach Osten, führt zwischen Neuhof und Niederkalbach durch einen Tunnel im Opperzer Berg und mündet in der Höhe von Hattenhof in die Schnellbahnstrecke Fulda-Würzburg.

Linienführung der Variante VII

Im Detail:

Die Variante VII verläuft etwa 80 m vom Ortsteil Adenmühle entfernt und rd. 560 m von Ortsrand Rückers. Südwestlich von Flieden ist sie 190 m vom Ortsrand entfernt, vom Ortsrand Schweben rd. 590 m. Ihr weiterer Verlauf, vom nördlichen Ortsrand Schweben betrachtet, in einer Dammlage, danach eine 400 m lange und 11 m hohe Brücke. Nach Dammlage ist eine weitere 1 km lange und bis zu 20 m hohe Brücke geplant. Eine weitere Brücke bzw. ein Damm führt über die Straße zwischen Niederkalbach und Neuhof. Die Trasse verläuft in rd. 470 m Entfernung zum Ortsrand von Niederkalbach. Die Bahn sieht hierbei potentielle Beeinträchtigungen von Wohngebieten am nordwestlichen Ortstrand von Niederkalbach.

Nach Aussagen der Bahn hat diese Streckenführung eine deutliche Zerschneidung und Barrierewirkung des Raums zur Folge und trägt zu einer zusätzlichen Verlärmung des Bereichs bei.

In der Höhe von Hattenhof mündet ein Schienenstrang auf der linken Seite direkt in die Schnellbahntrasse Fulda-Würzburg, der zweite muss diese Bahnstrecke mittels einem Brückenbauwerk überqueren, um in das zweite Gleis einzumünden

Auch bei dieser Planung stellt sich dem vernünftig denkenden Mensch die Frage, warum die Streckenführung, die vor Flieden entlang der Bestandsstrecke beginnt, nicht auf dieser durch Neuhof bis nach Kerzell weiter verläuft und vor Kerzell links abschwenkt. Dort in einen Tunnel einmündet und in der Höhe der Sulzhöfe wieder in offener Strecke in die Schnellbahntrasse Fulda-Würzburg einmündet, so wie die Bahn die Variante V geplant, diese Planung aber abgebrochen hat.

Für Neuhof wäre die Realisierung der Variante VII eine Katastrophe, da zumindest der Ortsteil Opperz von zwei Bahnkörpern quasi in die Zange genommen würde. Bahnlärm wäre Tag und Nacht unverändert. Tags der Güterverkehr auf der Bestandsstrecke, nachts auf der Schnellbahntrasse.

Deswegen wird auch diese Variantenplanung der Bahn abgelehnt.

Wir fragen: Warum bleibt auch die Streckenführung der Variante VII ab Flieden nicht auf der Bestandsstrecke bis Kerzell?

Strategie von Gemeinde Kalbach und der BI:

Bis Ende August liegt das Gutachten des Bahnfachmannes der Gemeinde vor, die Stellungnahme des Fachanwalts ebenfalls.

Auch die Stellungnahme der BI wird bis zum o.g. Zeitraum abgeschlossen sein. Sie wird sich ausschließlich auf die Planung ab Schlüchtern bis Kerzell konzentrieren.

Die Kernforderung: Ausbau der Bestandsstrecke wie sie der noch immer verbindliche Regionalplan Nordhessen 2009 vorsieht.

Wir werden die Stellungnahme im Vorstand abstimmen und zu gegebener Zeit auf unserer Homepage veröffentlichen.

Termin der Abgabe beim RP Darmstadt ist der 30.09.2020.

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