Der Hessische Landesentwicklungsplan (LEP) 2000 strukturiert die räumliche Entwicklung des Bundeslandes durch landespolitisch und landesweit bedeutende Festlegungen. Die Vorgaben des LEP wirken dabei über die Regionalpläne bis auf die Ebenen der kommunalen Planung hessischer Städte und Gemeinden. So befasst sich der LEP bspw. mit der Siedlungsentwicklung, Umwelt und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft und Verkehr. Er beschreibt dabei auch u. a. die Ausgestaltung von Verkehrswegen.
So wird im Entwurf der 3. Änderung des LEP zur Bahnstrecke Frankfurt – Fulda – Erfurt vorgeschlagen, die Strecke entweder viergleisig auszubauen oder neu zu bauen (S. 61 des Entwurfs).
Mit der Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans (Staatsanzeiger Nr. 18 vom 01.05.2017 S. 478) wird Kommunen und anderen Institutionen die Möglichkeit eröffnet, zu den Plänen der Hessischen Landesregierung Stellung zu nehmen.
Mit Schreiben vom 15.07.2017 (siehe PDF am Ende dieser Seite) haben wir dem Hessischen Wirtschaftsministerium eine Stellungnahme zugesandt, in der wir auf das Bündelungsgebot bei der Planung der Schnellbahntrasse hinweisen, da dies Mensch, Natur und Umwelt am geringsten beeinflusst, wie auch in verschiedenen Ausführungen im neuen Entwurf deutlich wird.
Bei unserer Stellungnahme haben wir auf eine Stellungnahme der BI pro BrachtTal zurückgreifen können und dies auf die Kalbacher Verhältnisse angepasst.
Bei dem Kollegen Ernst Gotttschalk von der BI pro BrachtTal bedanken wir uns daher herzlich für die geleistete hervorragende Vorarbeit.