BI richtet sich an Vostand Netzplanung und Großprojekte DB Netz AG Prof. Dr. Dirk Rompf
ABS/NBS Hanau – Würzburg / Fulda
Entscheidung über die Vorzugsvariante zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Rompf!
In der Sitzung des Dialogforums am 03.05.2018 wurden wir darüber informiert, dass die Varianten IV und VII näher miteinander verglichen werden, um aus diesen beiden Varianten die Vorzugsvariante zu bestimmen. In der Sitzung des Dialogforums am 08.06.2018 soll dann die endgültige Entscheidung verkündet werden.
Gegen dieses Vorgehen protestieren wir, weil die Vorgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 28. August 2015, nach der zu prüfen ist, ob eine Trassenbündelung mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen besser oder schlechter ist als eine Neutrassierung, auf das Gröbste missachtet wurde. Wir fordern, dass in der Sitzung des Dialogforums am 08.06.2018 die Vorzugsvariante noch nicht verkündet und stattdessen eine lärmtechnische Detailuntersuchung entsprechend der Vorgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt angekündigt wird.
Außerdem erwarten wir, dass in einer (weiter) anzuberaumenden Sitzung des Dialogforums eine erneute Auseinandersetzung der beiden Tr. IV und VII mit der zwischenzeitlich nochmals überarbeiteten Trassenvariante VIII des Herrn Gorissen erfolgt, bevor die Bahn ihre endgültige Entscheidung für das Raumordnungsverfahren bekannt gibt.
Die Gründe für unsere Forderung sind:
1. Nach unserer Auffassung verlangt das Regierungspräsidium, dass genau geprüft werden muss, welche Lärmschutzmaßnahmen bei den einzelnen Abschnitten der Bahnstrecke unter Beachtung der Topographie erforderlich sind. Keinesfalls reicht es aus, pauschal eine 3 Meter hohe Lärmschutzwand für die ganze Strecke bei der Schalluntersuchung zugrunde zu legen. Es gibt nämlich eine Reihe von Wohngebieten, die gegenüber der Bahnstrecke deutlich höher liegen und deshalb eine 3 Meter hohe Lärmschutzwand die Menschen nicht wirkungsvoll schützen wird. Die fehlende lärmtechnische Detailbetrachtung hat dazu geführt, dass die Variante V, die dem Bündelungsgebot der Landes- und Regionalplanung am nächsten kommt, beim Schutzgut Mensch deutlich schlechter abgeschnitten hat, als die Varianten, die von der Bahn und ihren Planern zu den Favoriten erklärt wurden.
2. Weiter ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Schalluntersuchung für die Bestandsstrecke ohne die neuen Gleise noch nicht vorliegen. Ohne Kenntnis dieser Ergebnisse kann aber nicht gesagt werden, ob eine Trassenbündelung oder eine Neutrassierung besser oder schlechter für die vom Bahnlärm unmittelbar betroffenen Menschen ist. Denn man muss für eine objektive Variantenabwägung beachten, dass für die Bestandsstrecke, neben die keine neuen Gleise verlegt werden, deutlich höhere Grenzwerte nach den Regeln der Lärmsanierung gelten (Wohngebiete: + 8 dB/A und Dorf- und Mischgebiete: + 5 dB/A gegenüber der Lärmvorsorge). Dies hat zur Folge, dass der Lärmschutz auf deutlich niedrigerem Niveau liegt und die Betroffenheit der Menschen entsprechend höher sein wird. Deshalb sind wir ziemlich sicher, dass die Variante V, im Raum Flieden – Neuhof – Kerzell, identisch mit einer Trassenbündelung, also die Bestandsstrecke mit zwei neuen Gleisen, für die Menschen, die momentan unter dem Bahnlärm leiden, die bessere Variante ist. Dies ist deshalb so, weil bei der Variante V der Lärmschutz nach den Regeln der Lärmvorsorge bei sehr viel niedrigeren Grenzwerten umzusetzen und folglich eine spürbar höhere Schutzwirkung gegeben ist.
3. Bei der bisherigen Schalluntersuchung wurde das Problem der „Neuverlärmung“ überhaupt nicht thematisiert, obwohl wir mehrmals daran erinnert haben. Mit einer neuen Trasse, beispielweise mit der Variante IV oder VII, wird eine neue bzw. zusätzliche Lärmbelastung verbunden sein.
Wenn man es genau betrachtet, werden die Menschen mit Lärm belastet, die an der Bestandsstrecke wohnen und zusätzlich die Menschen, die von der Variante IV oder VII betroffen sein werden. Und nun unsere Rechnung, um zu verdeutlichen, was wir meinen: Angenommen die Bahn entscheidet sich für die Variante VII, dann muss man die Anzahl der betroffenen Einwohner der Gemeinden Kalbach und Neuhof zu den betroffenen Einwohnern der Bestandsstrecke im Raum „Flieden-Neuhof-Kerzell“ addieren und mit den betroffenen Einwohnern der Variante V im Abschnitt „Flieden-Neuhof-Kerzell“ vergleichen. Nur dann weiß man, ob eine Trassenbündelung oder eine Neutrassierung besser oder schlechter ist.
4. In den Sitzungen der AG Raumordnungsverfahren und des Dialogforums wurden die Vorschläge Herrn Gorissens immer wieder abschnittsweise mit den von den Planern erarbeiteten Varianten verglichen und letztlich überwiegend als schlechter befunden. Aktuell liegen offensichtlich weitere Streckenanpassungen der Variante VIII vor, die gegenüber den bevorzugten Varianten der Bahn vorteilhafter sein sollen. Dabei interessiert unsere Bürgerinitiative in erster Linie der Streckenabschnitt zwischen Flieden und Neuhof. Allerdings wissen wir, dass die Streckenabschnitte zwischen Schlüchtern und Flieden sowie zwischen Neuhof und Kerzell nicht unberücksichtigt bleiben können. Dort soll die Anbindung der TR VIII in die Schnellbahntrasse Fulda Würzburg erfolgen.
Im Laufe der Gespräche hat sich bei uns der Eindruck verstärkt, dass die Verantwortlichen der Bahn den bestandsnahen Ausbau der neuen Schnellbahntrasse scheuen, wie der Teufel das Weihwasser. So lautet bspw. ein Argument der Planer, vor und nach Neuhof verlaufe die Variante V durch ein Hochwassergebiet, was letztlich nachteilig sei und daher negativ bewertet wird. Allerdings verlaufen bereits die A66 und die Bestandsgleise ebenfalls durch dieses Gebiet, ohne dass es jemals zu Problemen gekommen ist. Warum dies nun gerade für zwei weitere Gleise eintreten soll, ist objektiv nicht nachzuvollziehen.
Auch die Tr. VII müsste insoweit nicht zwischen Neuhof und Niederkalbach mittels eines Tunnels durch den Opperzer Berg geführt werden, sondern könnte sich hinter Flieden an der Bestandsstrecke bzw. der Trassenvariante VIII bis nach Kerzell orientieren.
Durch den politischen Druck, der insbesondere durch Herr BT-Abgeordneten Brand und CDU-Politiker aus der Stadt und dem Landkreis Fulda für die Tr. IV aufgebaut worden ist, verstärkt sich bei uns der Eindruck, dass die Bahn den Weg der Sachlichkeit endgültig verlassen will und überlegt, eine mehrheitsfähige Variante zu bauen. Für den Bereich von Schlüchtern nach Fulda wäre das die Tr. IV. Hier legt sich lediglich unsere Bürgerinitiative quer.
Wir protestieren gegen den Ausschluss unserer Bürgerinitiative vom Gespräch, das Herr Bolte mit dem Bürgermeister unserer Gemeinde geführt hat. Wir fordern, das Gespräch mit unserer Bürgerinitiative vor der Entscheidung über die Vorzugsvariante nachzuholen.
Wir haben vom Bürgermeister unserer Gemeinde am 23.05.2018 erfahren, dass Herr Bolte mit ihm am 22.05.2018 ein Gespräch geführt hat. Wir hätten sehr gerne an diesem Gespräch teilgenommen, um mit Herrn Bolte über die vorher genannten Punkte zu sprechen. Bisher wurden sowohl von Herrn Dr. Domke als auch von Herrn Bolte keine sachdienlichen Antworten gegeben, die uns zufrieden gestellt haben. Es waren vielmehr Ausreden, weil man immer wieder betonte, dass detaillierte Betrachtungen zum Lärmschutz im Raumordnungsverfahren nicht erforderlich seien.
Wir bestreiten nicht, dass im Normalfall die Regelung des Lärmschutzes in das Planfeststellungsverfahren gehört, wenn es nicht bei diesem Bahnprojekt die konkrete Vorgabe des Regierungspräsidiums gäbe, die schon im Raumordnungsverfahren eine detaillierte lärmtechnische Untersuchung verlangt. Leider hat die Bahn mit ihren Planern diese Vorgabe immer wieder ignoriert. Deshalb ist die vorgenommene Favoritenauswahl mit einem schwerwiegenden Makel belastet.
Weil ein „Geheimgespräch“ mit unserem Bürgermeister geführt wurde, vermuten wir, dass unserem Bürgermeister Verbesserungen bei der Variante IV in Aussicht gestellt wurden, um ihn für diese Variante IV nachhaltig zu gewinnen. Denn man wusste sicherlich auch schon, dass er sich beim Gespräch am 14.05.2018 im Landratsamt in Fulda mit den anderen Bürgermeistern des Fuldaer Raumes für die Variante IV ausgesprochen hatte.
Nach der Aussage unsers Bürgermeisters war von Seiten der Bahn zu dem Gespräch am 22.05.2018 ausdrücklich die Nichtteilnahme unserer Bürgerinitiativ gewünscht. Nach all den sachlichen und konstruktiven Gesprächen der letzten eineinhalb Jahre hätten wir es nicht für möglich gehalten, mit welcher Ignoranz Mitarbeiter der DB Netz AG nun den Bürgerinitiativen begegnen. Wir wissen, dass alle Bürgerinitiativen über das Verhalten der Bahn sehr entrüstet sind. Ein solches Verhalten hat die bisherige vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit empfindlich gestört. Es zeugt auch von mangelnder Empathie gegenüber den Bürgerinitiativen, wenn man bedenkt, dass sie ehrenamtlich mit großen Engagement ohne Zeit und Geld zu scheuen, mit der gebotenen Sachlichkeit, ihre Aufgaben bisher wahrgenommen haben. Wenn es in der nächsten Sitzung des Dialogforums nicht zum Eklat kommen soll, dann müssen Sie dafür sorgen, dass die versäumten Gespräche mit den Bürgerinitiativen nachgeholt werden. Auch deshalb ist die geplante Sitzung des Dialogforums am 08.06.2018 zu verschieben.
Wir richten den eindringlichen Appell an Sie, dafür zu sorgen, dass das verloren gegangene Vertrauen wieder hergestellt wird. Eine Entschuldigung reicht nicht aus. Das Mindeste ist, die Gespräche mit den Bürgerinitiativen nachzuholen. Wir warten auf Ihre Einladung!
Eine Kopie dieses Briefes erhalten zur Kenntnis:
Frau Sander, Regierungspräsidium Darmstadt
Herr Dr. Klaus Vornhusen, Deutsche Bahn AG
Herr Gerd-Diedrich Bolte, DB Netz AG
Herr Dr. Reinhard Domke. DB Netz AG