Regierungspräsidium (RP) Kassel, Staatssekretär Mathias Samson aus dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Staatssekretär Rainer Bomba vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die Bundestagsabgeordnete Birgit Kömpel und der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Bundestag Martin Burkert antworten auf die Schreiben der BI.
Tenor der Antwortschreiben lautet: Abwarten, bis die endgültige Variante, welche die Deutsche Bahn in das Raumordnungsverfahren einbringen würde, vorliegt. Mehr ist im derzeitigen Stadium des Verfahrens auch nicht zu erwarten. Wichtig war daher in erster Linie die Kontaktaufnahme mit allen in das Verfahren eingebundenen und später noch einzubindenden Stellen, um vorzeitig Präsenz zu zeigen.
Außerdem nahm Jakob Brähler mit der Leiterin der Abteilung Regionalplanung im RP Kassel Kontakt auf. Auch hier wurde ein Gesprächstermin verabredet, wenn die Planungen im Dialogforum abgeschlossen sind und ein konkreter Vorschlag der Deutschen Bahn vorliegt.
Ein erstes Fazit: wir haben eine der zuständigen Behörden – das RP Kassel – und Bundes- und Landespolitiker auf unsere Anliegen aufmerksam gemacht. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe Regionalforum am 25.01.2017 sowie des Dialogforums am 10.02.2017 bringen möglicherweise eine weitere Konkretisierung auf die zukünftige Trasse. Dabei wird sich unsere Forderung auf die Trasse V, den Ausbau der Bestandsstrecke zwischen Flieden und Neuhof konzentrieren. Hierfür sprechen nachstehende Fakten.
Die Gründe:
Im Dialogforum der Deutschen Bahn werden zurzeit für die Planung der Schnellbahntrasse zwischen Gelnhausen und Fulda sieben Trassenvarianten diskutiert. Drei Trassenvarianten verlaufen durch den Spessart und durch bayrisches Gebiet. Die bayrische Landesregierung hat bisher mehr als deutlich betont, dass sie eine Trassenführung durch Bayern ablehnen werde. Das haben uns im Grunde auch die Bundespolitiker, mit denen wir sprechen konnten, bestätigt. Daher scheiden nach unserer Auffassung diese drei Trassen aus.
Drei weitere Trassen, Trasse IV, VI und VII, betreffen unmittelbar die Gemeinde Kalbach.
Während die Trasse VI an Schweben und Rückers vorbei dann zwischen Neuhof/Opperz und Niederkalbach in den Opperzer Bergtunnel mündet, kommt die Trasse VII aus Richtung Rommerz, führt an Neuhof/Neustadt und Opperz vorbei ebenfalls in den Opperzer Bergtunnel.
Beide Trassen, die oberirdisch verlaufen und mehrere Brückenbauten zwischen den Orten erfordern, stellen einen massiven Eingriff in die Landschaft dar.
Auch wenn bei Realisierung einer der genannten Trassen ein verbesserter Lärmschutz gewährleistet sein sollte, wird durch den steigenden Zugverkehr auch die alte Bahnstrecke zusätzlich mit Güterverkehr belastet (bis 2030 eine Steigerung um rd. 40 %, so die Deutsche Bahn), und das ohne dass dort der Lärmschutz verbessert würde. Nur bei Ausbau der alten Bahnstrecke, also Umsetzung der Variante V, wird dort der Lärmschutz verbessert.
Im Ergebnis also eine zusätzliche, erhebliche Lärmbelastung für alle betroffenen Gemeinden des südlichen Landkreises Fulda bei Umsetzung der Varianten IV, VI und VII.
Das hat die hessische Landesregierung bereits in der Vergangenheit erkannt. Durch ihre Entscheidung im Regionalplan Nordhessen 2009, den sie Anfang 2010 verabschiedet hat, wird festgelegt, dass der Bau einer Schnellbahntrasse von Fulda nach Frankfurt im Streckenabschnitt von Flieden nach Fulda als Ausbau der Bestandsstrecke mit entsprechendem verbesserten Lärmschutz zu erfolgen hat. Diese Festlegung ist für alle öffentlichen Stellen bindend.
Dies entspricht zudem dem sog. Bündelungsgebot von Verkehrswegen, das die Planer ebenfalls zu beachten haben.
Eine solche Lösung hat für die Region folgende Vorteile:
- Der Ausbau der Altstrecke verbraucht weniger Räume.
- Die von den Trassen VI und VII betroffenen Ortsteile Schweben, Rückers Mittelkalbach, Niederkalbach, Rommerz und die Ortsteile Neustadt und Opperz werden nicht durch zusätzlichen Bahnlärm belastet und durch eine weitere Trasse in ihrer dörflichen Entwicklung eingeschränkt.
- Da der Ausbau der Bestandsstrecke mit zwei weiteren Gleisen ein „Neubau“ darstellt, ist die Deutsche Bahn zu einem verbesserten Lärmschutz verpflichtet. Das bedeutet, dass die derzeit belasteten Ortsteile von Neuhof, dazu gehören auch Dorfborn und Tiefengruben, erheblich vom Bahnlärm entlastet würden.
- Der Ausbau der Altstrecke ist erheblich kostengünstiger als die mit den Trassen VI und VII erforderlichen Brücken- und Tunnelbauten. Der Steuerzahler wird daher in geringerem Maße belastet.
Auch die Trassenführung IV, die zunächst als offene Strecke zwischen Mittelkalbach und Veitsteinbach geplant war und zwischen Mittelkalbach und Oberkalbach in die Schnellbahntrasse Fulda-Würzburg einmündet, soll nun als Tunnellösung (ca. 10 km) durch Kalbacher Gebiet geplant werden.
Auch diese Trasse führt zumindest zwischen den beiden Kalbachern Ortsteilen oberirdisch in einen weiteren Tunnel, um anschließend ebenfalls oberirdisch im Bereich Berghäuschen in die Schnellbahntrasse Fulda – Würzburg einzumünden.
Auch diese Trassenlösung stellt einen erheblichen Eingriff in die Landschaft dar, ist kostenmäßig unverhältnismäßig gegenüber dem Ausbau der Bestandsstrecke und verhindert eine Verbesserung des Lärmschutzes der bei Ausbau der Bestandsstrecke gegeben wäre.