Bericht über einige unserer Aktivitäten, den aktuellen Stand der Variantenüberprüfung und den Zeitpunkt des Variantenentscheids

Lieber Bürger von Kalbach und Interessierte Personen. Die Bürgerinitiative gegen eine weitere Bahntrasse durch Kalbach e. V. informiert mit diesem Bericht über einige unserer Aktivitäten, den aktuellen Stand der Variantenüberprüfung und den Zeitpunkt des Variantenentscheids.

Eine wegen der Richtlinien zur Veröffentlichung stark gekürzte Version dieses Berichtes wird außerdem in dem Mitteilungsblatt der Gemeinde – den Kalbacher Nachrichten – veröffentlicht, den vollen Inhalt können wir leider nur hier anbieten.

Zusätzlich auch als PDF-Dokument zum Download und Ausdrucken im vollen Wortlaut:
Information zu Aktivitäten der BI und dem aktuellen Stand (PDF)

 

Und hier online zum direkten Lesen:

Inhaltsverzeichnis:

1. Eigene Aktivitäten

1.1 Widerstand gegen eine Lösung mit dem Opperzer-Berg-Tunnel

1.2 Einhaltung des Bündelungsgebots

1.3 Nachvollziehbarkeit der Bewertungen im Rahmen der Variantenprüfung und Vorschlag einer Antragsvariante

1.4 Anforderung von Unterlagen für die Prüfung der Bündelung von Schlüchtern bis nach Fulda und Erstellen einer Informationsschrift für das vorzulegende Lärmgutachten

2. Position beziehen: Klares Bekenntnis für die Variante V (=Bündelung der neuen Gleise mit der Bestandsstrecke)

3. Variante IV kann für Kalbach gefährlich werden

4. Die nächsten Schritte bis zum Entscheid über die Antragsvariante

 

Der Bericht im vollen Wortlaut:

1. Eigene Aktivitäten

1.1 Widerstand gegen eine Lösung mit dem Opperzer-Berg-Tunnel

An den Sitzungen der Arbeitsgruppe „Raumordnungsverfahren (ROV)“ und des Dialogforums nehmen unser Vorsitzender Jakob Brähler und das Vorstandsmitglied Karl-Heinz Kaib teil. Von unseren Vorstandsmitgliedern wurde in den Sitzungen deutlich gemacht, dass man überhaupt kein Verständnis für die Varianten VI und VII zwischen Neuhof-Opperz und Niederkalbach mit dem Opperzer-Berg-Tunnel aufbringen könne, da schon bei der Planung der A 66 für eine Lösung mit einem solchen Tunnel aus Gründen des Umweltschutzes keine Akzeptanz gefunden worden ist. In einem Schreiben wurde der DB Netz AG noch einmal dezidiert geschildert, dass mit einer neuen Bahnstrecke genauso massiv in Natur und Landschaft eingegriffen wird, wie dies bei dem Autobahnbau gewesen wäre. Darüber hinaus haben wir herausgestellt, dass mit der Realisierung der Variante V (Bündelung der neuen Gleise mit der Bestandsstecke) ein wirkungsvoller Lärmschutz für die zurzeit unter dem Bahnlärm leidenden Menschen verbunden sei.

 

1.2 Einhaltung des Bündelungsgebots

Insbesondere sind wir in unserem Protestbrief auf die Einhaltung des Bündelungsgebots nach dem Regionalplan Nordhessen eingegangen, nach dem südlich von Fulda Neubauabschnitte der DB mit den vorhandenen Verkehrswegen zu bündeln sind. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass mehrere Teilnehmer in der Sitzung der Arbeitsgruppe „ROV“ am 26. Januar 2017 die Verbindlichkeit des Regionalplans herausgestellt haben und damit unsere Auffassung bestätigten. Allerdings wissen wir auch, dass bei Vorliegen einer nachvollziehbaren Begründung eine vom Regionalplan abweichende Lösung festgelegt werden kann. Deshalb ist es enorm wichtig, dass wir auf den Gebieten der Raumordnung, Umwelt, technischen Machbarkeit, verkehrlichen Zielstellung und Wirtschaftlichkeit Expertenrat in Anspruch nehmen können. Gerade auf diesem Gebiet sollte uns die Gemeinde Kalbach aktiv unterstützen. Dabei geht es auch darum, die Kosten für die zu beauftragenden Fachexperten zu übernehmen, wie es in früheren Jahren bei anderen Fällen üblich war.

Insoweit hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22.02.2017 beschlossen, dass der Gemeindevorstand  sondieren soll, welche Umweltgutachter, Lärmschutzexperten und Juristen für eine Beratung der Organe der Gemeinde Kalbach sowie unserer Bürgerinitiative in Frage kommen können.

Mit Schreiben vom 20.03.2017 baten wir den Gemeindevorstand, die Auswahl von juristischen Experten für die vorstehende Beratung vorzunehmen und unterbreiteten einen entsprechenden Vorschlag. Mit mail vom 06.04.2017 teilte Herr  BGM Hölzer mit, dass der Gemeindevorstand drei Anwaltsbüros wegen einer Beratung ausgewählt und angeschrieben habe. Weitere Informationen liegen uns bis zum heutigen Tag nicht vor.

 

1.3 Nachvollziehbarkeit der Bewertungen im Rahmen der Variantenprüfung und Vorschlag einer Antragsvariante

In einem Diskussionsbeitrag haben wir Wert darauf gelegt, dass die Nachvollziehbarkeit der Bewertungen für die Variantenprüfung auch für den Laien möglich sein muss. Konkret geht es dabei um die sog. Raumverträglichkeitsuntersuchung (u.a. Siedlungsstruktur, Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserversorgung und Hochwasserschutz), die Umweltverträglichkeitsprüfung (Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Luft und Klima, Landschaft usw.) und die technische Realisierbarkeit sowie die Wirtschaftlichkeit.

Die vorher genannten Belange der Raumordnung und die Kriterien der Umweltüberprüfung werden dabei alle für sich einzeln bei jeder Variante in einer Rangordnung bewertet. Durch Zählen der Häufigkeit der Rangplätze einer jeden Variante lässt sich eine vorläufige Gesamtrangfolge ermitteln. Die Variante, die die meisten Einzeleinstufungen „1“ hat, bzw. insgesamt die niedrigste Einstufung, landet auf Platz „1“ und so weiter.

Letztendlich werden aber die Varianten durch eine verbal-argumentative Bewertung auf der Basis von Sachverstand und gutachterlicher Expertise bewertet. Es gibt also keine mathematisch (normierte) Lösung. Daher ist es so wichtig, dass der Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach schnellstens dafür sorgt, dass geeignete Experten die jetzt in die entscheidende Phase kommende Variantenprüfung kritisch begleiten und damit auch die Arbeit unserer Bürgerinitiative unterstützt.

Dazu passt auch die Tatsache, dass  letztlich und ausschlaggebend die Bewertung der verkehrlichen/technischen Belange und der Wirtschaftlichkeit von der DB vorgenommen wird. Sie schlägt aufgrund der dabei erzielten Ergebnisse eine Antragsvariante für das Raumordnungsverfahren vor. Damit wird deutlich, wie groß der Einfluss der DB Netz AG sein wird. Die Raumordnungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstand und/oder Regierungspräsidium Kassel) trifft letztendlich die Entscheidung darüber, ob die Antragsvariante mit den Zielen der Raumordnung übereinstimmt.

Für uns ist ganz besonders wichtig, eine Antragsvariante zu verhindern, die Kalbacher Gebiet tangiert, weil nämlich die Antragsvariante die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren ist, das mit dem Planfeststellungsbeschluss (vergleichbar mit der Baugenehmigung) abgeschlossen wird. Gegen diesen Beschluss kann allerdings Klage erhoben werden.

 

1.4 Anforderung von Unterlagen für die Prüfung der Bündelung von Schlüchtern bis nach Fulda und Erstellen einer Informationsschrift für das vorzulegende Lärmgutachten

Wir gehen davon aus, dass in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe „R0V“ am 23. Juni 2017 ein Vorschlag über die Bündelung der Ausbaustrecke von Schlüchtern bis nach Fulda vorgestellt wird. Zu dieser Präsentation haben wir gefordert, dass in den Karten bzw. Lageplänen der Bündelungsvorschlag, die anderen Varianten und die Bestandstecke übersichtlicher als bisher dargestellt werden. Die dazu notwendigen Erläuterungen müssen umfangreicher als bisher erfolgen, und es müssen die Vor- und Nachteile in einer vergleichenden Beurteilung ausführlich erläutert werden.

Darüber hinaus müssen den interessierten Kommunen und Bürgerinitiativen genügend Zeit für Fragen zur Verfügung gestellt werden; gegebenenfalls ist ein zusätzlicher Termin mit diesem Teilnehmerkreis zu vereinbaren.

Für die anstehende Vorstellung der Ergebnisse des Lärmgutachtens haben wir die Erstellung einer Informationsschrift gefordert, die allen Sitzungsteilnehmern rechtzeitig vor der betreffenden Sitzung zur Verfügung gestellt wird, damit eine inhaltliche Vorbereitung möglich ist. Die Ergebnisse der Immissionsberechnung spielen aus unserer Sicht bei der Variantenauswahl eine große Rolle, weil nämlich dann Klarheit darüber herrscht, um wieviel Lärm die Menschen, die zur Zeit durch die Bestandstrecke am Bahnlärm zu leiden haben, entlastet werden, wenn die neuen Gleise mit der bisherigen Strecke gebündelt werden. Die Folge wäre nämlich ein erheblich verbesserter Lärmschutz gegenüber dem derzeitigen. In der von uns geforderten Informationsschrift sind unter anderem wichtige Begriffe zu definieren, die Berechnungen mit den verschiedenen Größen zu erklären, Immissionsgrenzwerte für die unterschiedlichen baulichen Nutzungen sowie der Lärmsanierung und Lärmvorsorge zu nennen, die Annahmen für die Berechnungen des Lärm zu beschreiben und dabei auf die Zugzahlen, unterteilt nach Personen- und Güterverkehr, einzugehen.

 

2. Position beziehen:  Klares Bekenntnis für die Variante V (=Bündelung der neuen Gleise mit der Bestandsstrecke)

In unserem Antrag vom 30. Januar 2017 an die Gemeindevertretung hatten wir gefordert, dass unsere Gemeindeorgane sich für die Realisierung der Variante V aussprechen, um unserer Bürgerinitiative den Rücken zu stärken. Leider ist die Mehrheit der Gemeindevertretung unserem Antrag nicht gefolgt. Damit hat sie einen großen Fehler begangen und unsere Bürgerinitiative erheblich geschwächt.

Die Variante V entspricht immer noch dem Hess. Landesplanungsgesetz. Sie entspricht darüber hinaus des Volkes Stimme, weil kein vernünftig denkender Kalbacher Bürger gegen die Variante V sein kann, da sie Natur, Landschaft und die Gesundheit der Menschen schützt.

Bei vernunftbegabten Menschen kommt immer mehr die Einsicht, dass die Variante V die beste Lösung für Natur und Mensch darstellt. So hat der Bahnexperte Hubert Heil den Bestandausbau gefordert, was der Variante V sehr nahe kommt. Und in verschiedenen in E-Mails wird von Sachkundigen die Bündelung als eine gute Lösung gepriesen, weil schützenwerte Landschaftsgebiete nicht neu zerschnitten werden und bei weiten Abschnitten entlang der Bestandstrecke wirkungsvoller Lärmschutz realisiert wird. Darüber hinaus wissen wir von mit solchen Projekten vertrauten Experten, dass eine Lösung nach dem Bündelungsgebot technisch machbar ist, auch wenn bei einzelnen Problemlösungen Herausforderungen zu überwinden sind. Deshalb rufen wir erneut den Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung auf, ein klares Votum für die Variante V abzugeben.

Wir werten es als einen Erfolg, dass jetzt die DB Netz AG sich dazu durchgerungen hat, die Bündelungsvariante konkreter, als bisher angenommen werden konnte, zu prüfen. Die Ergebnisse für den Raum Schlüchtern bis nach Fulda werden der Arbeitsgruppe „ROV“ voraussichtlich in der Sitzung am 23. Juni 2017 vorgestellt.

 

3. Variante IV kann für Kalbach gefährlich werden

Die Front des Schweigens schwindet bei den Politikern der Nachbargemeinden. So favorisiert die Fliedener CDU die Trassenvariante IV. Diese verläuft in einem Tunnel, von Süden kommend, im Bereich des Berghäuschens und der Hommelmühle, also zwischen Oberkalbach und Mittelkalbach überquert sie das Kalbachtal und nach einem weiteren Tunnel wird sie am Ende des Steinbergtunnels, im Bereich der Bornhecke, an den offenen Verlauf der Schnellbahnstrecke Würzburg – Fulda angebunden. Diese Variante ist unter naturschutzfachlichen und landschaftlichen Gesichtspunkten keinesfalls hinzunehmen und belastet das Wohnen in Ober- und Mittelkalbach mit zusätzlichem Lärm. Wie gefährlich die Variante IV für die Kalbacher werden kann, zeigt folgende Äußerung von Projektleiter Dr. Domke in der Sitzung der Arbeitsgruppe „ROV“ am 25. April 2017: Von der eisenbahnbetriebswirtschaftlichen Untersuchung hänge es ab, „ob die zwei zusätzlichen Gleise bis nach Bronnzell geführt werden müssen oder ob sie z.B. bereits bei Kalbach in die Schnellfahrtstrecke einbinden können.“ Diese Möglichkeit besteht übrigens auch bei der Realisierung der Varianten VI und VII.

Die eben zitierte Äußerung macht deutlich, wie groß die Gefahr ist, dass eine weitere Bahntrasse durch Kalbach geführt wird. Bürgermeister Hölzer, der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung sollten daher nicht mehr schweigen und sich unserer Position anschließen.

Es ist „fünf vor zwölf“; weitere Zeit darf nicht mehr verloren werden.

 

4. Die nächsten Schritte bis zum Entscheid über die Antragsvariante

Wir hoffen, dass in der Sitzung der Arbeitsgruppe „ROV“ am 23. Juni 2017 alle Details einer möglichen Bündelung von neuen Gleisen mit der Bestandsstrecke von Schlüchtern bis nach Fulda erläutert werden. Für den Bereich Fulda/Bronnzell ist man allerdings auf die Ergebnisse der eisenbahnbetriebswirtschaftlichen Untersuchung mit den 2030er Zugzahlen angewiesen, die noch nicht vorliegen. Deshalb wird man zunächst die Rechnung auf der Basis der 2025er Prognosezahlen vornehmen.

Bis Ende Juni sollen weitere Schutzgüter (vgl. Ziff. 1.3) bewertet werden. Um das Schutzgut Mensch bewerten zu können, müssen die Ergebnisse des Schallgutachtens vorliegen. Da die Zugzahlen für 2030 jedoch noch nicht bekannt sind, wird auch hier zunächst mit den 2025er Zahlen gerechnet.

Die technisch-verkehrliche und die wirtschaftliche Bewertung der Varianten werden parallel zur umwelttechnischen und raumordnerischen Bewertung erfolgen. Dabei kann es sich ergeben, dass eine Variante frühzeitig aufgegeben wird, wenn die technische Machbarkeit nicht gesichert ist und das Nutzen-Kosten-Verhältnis unter 1 liegt (=Kosten sind größer als der Nutzen).

Die ursprünglich geplante Entscheidung über die Antragsvariante für das Raumordnungsverfahren wird nicht im Sommer, sondern erst im Spätherbst 2017 erfolgen.

 

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