BI übt Kritik am Zeitpunkt und dem Text der Resolution der Gemeindevertretung gegen eine weitere Bahntrasse durch Kalbach

Von der Kalbacher BI wird zunächst begrüßt, dass die Gemeindevertretung, wenn auch nach monatelangem Schweigen endlich die Varianten IV, VI und VII abgelehnt hat. Jakob Brähler und Karl-Heinz Kaib als Vertreter des Vorstands der BI kritisieren aber den Resolutionstext, weil eine fundierte, der aktuellen Entwicklung angemessene Begründung fehlt.

Man habe es sich zu einfach gemacht, wenn man die sechs Seiten lange Stellungnahme der BI, die schon im November 2016 von ihr an die Träger öffentlicher Belange und wichtige Politiker verschickt worden war, der beschlossenen Resolution beifügt. Aufgrund der aktuellen Erkenntnislage hätte auf die zu befürchtende große Betroffenheit der Kalbacher Bürger eingegangen werden müssen.

Zwar hat sich die Gemeindevertretung für das Bündelungsgebot ausgesprochen, ohne aber die hierbei in Frage kommenden Trassenvarianten V und VIII zu benennen. Warum sich bei der Variante V der Bürgermeister, der sich zuletzt ausdrücklich nur gegen die Variante VI und VII ausgesprochen hatte, und andere Kommunalpolitiker immer wieder ein Schweigegebot auferlegten, sei für die BI nicht nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang wird zutiefst bedauert, dass die Mehrheit der Gemeindevertretung dem BI-Antrag vom 30.01.2017 nicht vollinhaltlich zugestimmt habe und deshalb versäumt worden sei, frühzeitig ein deutliches Signal für eine uneingeschränkte Kooperation mit der BI zu geben und ihr den Rücken zu stärken. Denn letztendlich habe die BI eine Vielzahl von Arbeiten ausgeführt, die im Normalfall in das Aufgabengebiet der Gemeindeverwaltung gehörten.

Nach den schon seit einiger Zeit vorliegenden Bewertungsergebnissen für die verschiedenen Varianten wird die große Gefahr gesehen, dass nördlich von Schlüchtern bis in das Gebiet der Gemeinde Kalbach die Variante IV die Antragsvariante für das Raumordnungsverfahren werden wird. Nach dem längsten Tunnel aller Varianten von ca. 9,5 km wird nach dieser Variante die neue Bahntrasse oberhalb von Mittelkalbach zunächst in offener Strecke, anschließend mit zwei langen Brücken über das Kalbachtal und die Landesstraße 3206 geführt, um sie nach einem weiteren kurzen Tunnel im Einschnitt bei der Bornhecke an die Schnellfahrstrecke Hannover-Würzburg anzubinden. Ein solcher Verlauf hätte mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den Abbruch der Gebäude der Hommelmühle zur Folge, und bei den Gebäuden des Berghäuschens und der Leidemühle wäre durch die Nähe zu den Brücken ein Wohnen kaum mehr zumutbar. Auch bei der Einfädelung der Variante IV in Höhe der Bornhecke könnten die in der Nähe des jetzigen Bahndamms stehenden Gebäude betroffen sein. In der Resolution hätte man mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen müssen, dass die Gemeinde einen solchen massiven Eingriff in das Lebensumfeld ihrer Bürger nicht zulassen werde.

Darüber hinaus werden die Lärmbelastungen für die Bewohner der meisten Wohngebiete von Mittelkalbach und einiger von Oberkalbach erheblich ansteigen, weil die Anzahl der Züge auf der neuen Schnellbahnstrecke von derzeit täglich 74 (tags 36 Fernverkehrszüge, nachts 38 Güterzüge) auf 260 Zugbewegungen (tags 133 Fernverkehrszüge, nachts 127 Güterzüge) nach der Prognose 2025 steigen wird.

Zwar wird dadurch nachts die Bestandsstrecke Flieden – Fulda vom Güterverkehr etwas entlastet von heute 75 auf 52 Güterzüge, tagsüber verkehren aber statt 90 Güterzüge zukünftig auf der Bestandsstrecke 184 Güterzüge. Auch wenn tagsüber der Fernverkehr (derzeit 103 Zugbewegungen) von der Bestandsstrecke weggenommen wird, nachts fahren jedoch immer noch 23 Fernverkehrszüge auf der Bestandsstrecke. Heute sind es dort nachts 18 Fernverkehrszüge.

Ob die von den Gemeinden Neuhof und Eichenzell erhoffte Lärmsanierung der Bestandsstrecke die wesentliche Lärmreduzierung für Neuhof, Dorfborn, Tiefengruben, Kerzell und Löschenrod tatsächlich bringt, wenn die neue Schnellbahntrasse sich nicht an der Bestandsstrecke orientiert, bleibt abzuwarten, da die zulässigen Lärmemissionen in diesem Fall einen höheren dBA-Wert zulassen als der geforderte Lärmschutz bei einem Ausbau der Bestandsstrecke als Schnellbahnstrecke.

Wird der Güterverkehr nachts auf die Neubaustrecke verlegt, werden zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr alle vier Minuten ein Güterzug über die Brücken des Kalbachtals fahren. Mit der gewohnten Nachtruhe und einer zufriedenstellenden Lebensqualität wird es nach dem Bau der neuen Bahnstrecke nach der Variante IV beispielsweise für die Bewohner der Bornhecke, Ziegelhütte, im Sämig, Sebastianstraße, Eichwiesstraße, Mühlenweg, Kirchstraße, des Dozerotherweges und der Neubaugebiete, die südlich und westlich dieser Gemeindestraße liegen, vorbei sein. Dieser extrem hohe Anstieg der Zugzahlen wird dazu führen, dass Mittelkalbach im Lärm versinkt, wenn nach der Variante IV die neue Bahnstrecke von Gelnhausen bis nach Fulda gebaut wird. Der hier aufgezeigte Verlust an Wohnqualität und die Befürchtung einer abnehmenden Einwohnerzahl im zentralen Ortsteil der Gemeinde Kalbach hätte in die Begründung der Ablehnung der Variante IV der beschlossenen Resolution gehört.

Darüber hinaus hätte man auch noch auf die Nachteile der Varianten VI und VII konkret eingehen müssen, weil ja auch eine dieser Varianten für die Entscheidung über die Antragsvariante in Frage kommen könnte. Die Nähe der Bahntrasse zur bebauten Ortslage von Niederkalbach, dem Friedhof und die beiden Sportplätze muss als eine nicht mehr zu überbietende Missachtung der Interessen der Kalbacher Bevölkerung auf ein Leben in einem gesunden Wohnumfeld gewertet werden.

Allerdings müsste bei einem Ausbau der Bestandsstrecke (Variante V oder VIII) ein über den gesetzlichen Rahmen hinausgehender Lärmschutz für Neuhof, Dorfborn und Tiefengruben hergestellt werden – ähnlich wie die Tunnelanlage der A 66.

Auch die Ortsteile Kerzell und Löschenrod der Gemeinde Eichenzell und der Stadtteil Bronnzell würden massiv vom zusätzlichen Bahnlärm betroffen sein.

Das kann aber nur über eine über die Gemeindegrenzen hinausgehende einheitliche Willensbildung und unter Einbeziehung der Landes- und Bundespolitik erreicht werden. Aber auch der Landkreis und die Stadt Fulda dürfen sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen.

Die BI sieht es nach den Worten von Jakob Brähler und Karl-Heinz Kaib gegenüber den von der Bahnplanung betroffenen Bürgern als ihre Pflicht an, alle nur denkbaren und erfolgversprechenden Schritte mit Hilfe von juristischen und technischen Experten zu gehen, um eine weitere Bahntrasse auf Kalbacher Gebiet zu verhindern.

Entsprechend der Entscheidung über die Antragsvariante wird die BI ein Handlungskonzept erarbeiten, das nur im Einvernehmen mit dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung umgesetzt werden kann.

Jakob Brähler                     Karl-Heinz Kaib

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert