Regierungspräsidium Darmstadt wird unsere Hinweise und Anregungen im Raumordnungsverfahren berücksichtigen

Mit Schreiben vom 20.03.2018 haben wir auf unsere Hinweise beim Regierungspräsidium Darmstadt nun Antwort erhalten. 

In einem Beitrag vom 10.02.2018 hatten wir die Frage gestellt, ob die DB Netz AG die Vorgaben des RP Darmstadt zur Festlegung des Untersuchungsrahmens erfüllt (siehe Erfüllt DB Netz AG Vorgaben des RP Darmstadt zur Festlegung des Untersuchungsrahmens?).

Das Regierungspräsidium Darmstadt wird unsere Anregungen und Hinweise im Rahmen der Prüfung im Raumordnungsverfahren berücksichtigen.

Antwortschreiben des RP Darmstadt auf unsere Anfrage vom 15.02.2018 (PDF)

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