Bürgerversammlung am 16. März 2017 im Niederkalbacher Bürgerhaus

Aus-/Neubaustrecke Hanau-Würzburg/Fulda: Bündelungsgebot beachten und wirksamen Lärmschutz umsetzen

 

Nachdem in der Sitzung der Arbeitsgruppe Raumordnungsverfahren der DB am 28.11.2016 neue Trassenvarianten vorgestellt wurden, hat sich der Vorstand der BI nach Prüfung der jeweiligen Varianten auf die Trasse V zwischen Flieden und Neuhof festgelegt.

Nicht nur die Trasse IV wird abgelehnt, da sie die Ortsteile von Mittelkalbach und Oberkalbach  massiv belastet, sondern auch die Trassenführungen VI und VII, die in den geplanten Opperzer-Bergtunnel münden.

Denn die von der BI abgelehnten Trassenvarianten  sind nicht mit den Grundsätzen und Zielen des derzeit gültigen Regionalplans Nordhessen vereinbar.

Bedeutsam ist zudem, dass die Menschen, die zurzeit unter dem Bahnlärm im Raum Flieden – Neuhof leiden, nur dann mit einem wirksamen Lärmschutz rechnen können, wenn die Bahn neue Gleise entlang der vorhandenen Bahnstrecke bauen würde. Aus diesen Gründen wirbt die BI bei allen Aktivitäten gegenüber den leitenden Mitarbeitern der DB Netz AG, den Trägern öffentlicher Belange und den Politikern für die Realisierung der Variante V. zwischen Flieden und Neuhof.

Der Regionalplan Nordhessen, der wie der Regionalplan Südhessen, das Bündelungsgebot festgeschrieben hat, ist auch deshalb eine so wichtige Entscheidungsgrundlage, weil er Anfang 2010 von der Hessischen Landesregierung genehmigt und daher von den kommunalen Gebietskörperschaften  sowie den übrigen öffentlichen Planungsträgern, wozu auch die Bahn gehört, zu beachten ist. Im Vorwort dieses Planes wird festgestellt: „Sämtliche Planinhalte sind fachlich gut begründet und wurden erstmals einer förmlichen Planumweltprüfung unterzogen.“ Im Regionalplan Nordhessen ist klar und deutlich als Ziel vorgegeben: Südlich von Fulda sind Neubauabschnitte der Bahnstrecke Frankfurt – Fulda mit der A 66 zu bündeln. Dieses Ziel kann nur mit der Variante V realisiert werden. Dabei ist für die Planung der neuen Gleise von Vorteil, dass bei der früheren Planung der A 66 schon entsprechende Flächen für den Ausbau der Bahnstrecke reserviert worden sind.

Nur mit einer Ausbaustrecke nach der Variante V könnte der längst überfällige Lärmschutz entlang der vorhandenen Bahnstrecke im Raum Flieden-Neuhof-Kerzell realisiert und neuer Bahnlärm für bisher noch nicht betroffene Wohngebiete verhindert werden, – einer der wichtigsten Vorteile der Variante V.

Darüber hinaus kommt es nicht zu einem massiven Eingriff in Natur und Landschaft, wie dies bei den Varianten VI oder VII der Fall wäre. Sollte eine der Varianten IV, VI oder VII realisiert werden, kann mit zusätzlichem Lärmschutz an der vorhandenen Bahnstrecke nicht gerechnet werden.

Alle, die heute schon unter dem Lärm der vorhandenen Bahnstrecke leiden, müssen sich bewusst machen, dass nur beim Bau von neuen Gleisen, so wie bei der Variante V vorgesehen, die Bahn zu besserem Lärmschutz verpflichtet ist. Dabei spielt die Tatsache, dass die Bahn beim Güterverkehr mit einer hohen Steigerung rechnet, der insbesondere nachts über die Bestandsstrecke abgewickelt wird, eine besondere Rolle.

Letztlich spielt sicherlich auch der wirtschaftliche Aspekt eine Rolle. Die Realisierung der Trasse V im Raum Flieden – Neuhof ist die kostengünstigste Variante gegenüber den Varianten IV, VI und VII. Die eingesparten Mittel können so in einen effektiveren Lärmschutz investiert werden.

In der Bürgerversammlung, die am 16. März 2017 um 19.00 Uhr im Niederkalbacher Bürgerhaus beginnt, wird Jakob Brähler, Vorsitzender der BI, über die bisherigen Aktivitäten der BI berichten sowie über die Sitzungen der Arbeitsgruppe „Raumordnungsverfahren (ROV)“ und des Dialogforums.

Vom Vorstand der BI wird mit Freude festgestellt, dass 1.300 Personen entweder Mitglied der BI geworden sind oder sich in die Unterstützerlisten eingetragen haben. Darunter sind auch viele Bewohner des Ortsteiles Schweben der Gemeinde Flieden. Nicht nur die Kalbacher Bürger, sondern auch interessierte Bürger aus Nachbargemeinden werden vom Vorstand der BI zur Bürgerversammlung herzlich eingeladen.

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