Zum zweiten Mal wendet sich die BI an die zuständige Fachabteilung des Regierungspräsidiums.
Wir vertreten die Auffassung, dass die Ziele im Regionalplan Nordhessen 2009 im Hinblick auf die Schnellbahntrasse Hanau/Würzburg – Fulda (im südlichen Landkreis Fulda bis Fulda) folglich der Ausbau der Bestandsstrecke verbindlich ist.
In der Sitzung der AG Raumordnungsverfahren am 25.01.2017 erklärten die von der DB beauftragten Planer des Büros Drecker, dass sie das RP Kassel hinsichtlich der Verbindlichkeit der Ziele im Regionalplan angefragt haben.
Das zuständige RP hat mit Schreiben vom 06.02.17 wie folgt geantwortet: Die Zielfestlegung entbindet weder davon, im Rahmen der Variantenauswahl für das anstehende Raumordnungsverfahrens alle näher in Betracht kommenden Varainten im Untersuchungsraum einer betrieblichen, verkehrstechnischen, raumordernischen, umwelt- und naturschutzfachlichen Untersuchung und Bewertung zu unterziehen, noch schließt sie aus, dass bei Vorliegen nachvollziehbarer Begründungen auf Grundlage der heutigen Situation und Erkenntnisse eine von dem Ziel abweichende Lösung festgelegt werden kann.
Im Raumordnungsverfahren wird – unter Beachtung der regionalplanerischen Zielaussagen – eine ergebnisoffene Präfung durchgeführt, bei der unter Einbeziehung der heutigen Situationund Abwägung aller Bealnge und Erkenntnisse, die bestmögliche Lösung gesucht wird.
Der Schriftwechsel im Wortlaut:
Schriftwechsel mit der Regionalplanung des Regierungspräsidiums Kassel