Informationen über den aktuellen Planungsstand, den Beginn des Raumordnungsverfahrens, die Antragsvariante der Bahn, die Vorschlagsvariante der BI und den weiteren Verfahrensablauf

Bürgerinformation und Sitzungen mit der Bahn

Die geplante Bürgerinformation mit Beteiligung des Projektleiters und anderer Mitarbeiter der Bahn, die schon vor zwei Monaten für den 29. April 2020 im Mittelkalbacher Bürgerhaus terminiert war, konnte wegen der Corona-Pandemie leider nicht durchgeführt werden. Sobald die zurzeit geltenden Beschränkungen für Versammlungen aufgehoben werden, laden wir zu einer Bürgerversammlung ein.

An den Sitzungen mit der Bahn und ihren Planern, die im Dialogforum und den Arbeitsgruppen Raumordnungsverfahren und Kompensation stattfinden, nehmen für die BI Jakob Brähler und Karl-Heinz Kaib teil. Zurzeit sind es Online-Veranstaltungen, die eine Diskussion über strittige Punkte praktisch nicht ermöglichen. Man kann lediglich Fragen stellen. Über die wichtigsten Angelegenheiten aus diesen Veranstaltungen werden wir über die Kalbacher Nachrichten und unsere Internetadresse www.bi-bahn-kalbach.de informieren.

Aktueller Planungsstand und Beginn des Raumordnungsverfahrens

Für die neue Bahnstrecke gibt es 13 Varianten. Die Bahn hat vor einiger Zeit entschieden, dass die Variante IV die Antragsvariante für das Raumordnungsverfahren werden soll. Dieses Verfahren ist öffentlich, an dem die Träger öffentlicher Belange, zum Beispiel Fachbehörden und Verbände, aber auch die Bürgerinitiativen beteiligt werden. Auch jeder Bürger kann in die Unterlagen, die öffentlich ausgelegt werden, Einblick nehmen und seine Bedenken und Anregungen schriftlich vortragen.

Die Bahn hatte vor einiger Zeit die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren in 11 Ordnern zusammengestellt und den Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel für eine Vollständigkeitsprüfung vorgelegt. Diese Regierungspräsidien haben am 31. März 2020 bestätigt, dass die eingereichten Unterlagen vollständig sind. Nach dem 15. April 2020 haben die Mitglieder des Dialogforums, also auch unsere BI, einen Vorabzug über das Internet erhalten. Nach aktueller Planung werden am 02. Juni 2020 die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel die Unterlagen öffentlich auslegen. Die dazugehörigen Einzelheiten werden öffentlich bekannt gemacht. Die Stellungnahmen zur Variantenentscheidung der Bahn können bis zum 30. September 2020 abgegeben werden.

Antrag der Bahn für das Raumordnungsverfahren: Variante IV 

Nach der Linienführung der Variante IV führt der von Schlüchtern kommende fast 10 km lange Tunnel nach Mittelkalbach. Einige Einzelheiten nach der Beschreibung der

Streckenführung Variante IV (anklicken für große Ansicht)

Bahn: Die beiden parallelen Tunnelröhren spreizen sich bei Veitsteinbach auf. Die östliche Tunnelröhre (Richtung Oberkalbach) unterquert die Schnellfahrstrecke Hannover-Würzburg (1733) nördlich des Landrückentunnels. Hier tritt die Neubaustrecke an die Oberfläche, um das Kalbachtal mit der Landesstraße 3206 oberirdisch zu queren, wobei nach dem Stand der Vorplanung Gebäude der Hommelmühle berührt werden. Am nördlichen Talhang tritt die Neubaustrecke wieder in einen rund 1 km langen Tunnel ein. Sie tangiert die rekultivierte Kreisabfalldeponie unterirdisch und bindet anschließend, von Osten kommend, bei Mittelkalbach nördlich des Bornheckentunnels in die Schnellfahrstrecke 1733 (Fulda-Würzburg) oberirdisch ein. Das westliche Richtungsgleis (Richtung Leidemühle und Mittelkalbach) quert aus dem Tunnel kommend das Kalbachtal 200 m westlich der Schnellfahrstrecke 1733 mit einer Brücke, um dann in einen kurzen Tunnel von 500 m einzutreten und von Westen her ebenfalls nördlich des Bornheckentunnels in die Schnellfahrstrecke 1733 einzubinden.

Die Tunnel der Antragsvariante sind mit jeweils zwei eingleisigen parallelen Tunnelröhren in einem Abstand von rund 25 m voneinander geplant. Im rund 10 km langen Tunnel, der bis an das Kalbachtal führt, driften die beiden Tunnelröhren nach rund 7,3 km auseinander. Die sich anschließenden beiden nördlichen Tunnel der Neubaustrecke (Richtung Bornhecke) befinden sich westlich und östlich der Schnellfahrstrecke 1733 nördlich des Kalbachtals und sind ebenfalls eingleisige Tunnelröhren. Das westliche Gleis (Richtung Mittelkalbach) ist dabei 250 m kürzer als das östliche Gleis.

Beschreibung nach dem Tunnel zum Kalbachtal (Richtung Leidemühle und Mittelkalbach): Die Linie geht in einen 733 m langen oberirdischen Bereich über. In diesem Bereich befindet sich die westliche Talbrücke mit 191 m. Der Böschungsbereich zwischen dem Tunnelportal und dem Beginn der Brücke ist mit Einschnitt und Damm 303 m lang, Damm und Einschnitt zwischen dem nördlichen Widerlager der Brücke und dem Tunnel zur Bornhecke haben eine Länge von 239 m.

Verlauf der Linie „Östliche Brücke über das Kalbachtal“ (Richtung Oberkalbach):

Nach dem Tunnelaustritt beginnt der offene Bereich über das Kalbachtal, indem die östliche Brücke (100 m) von zwei Böschungsbereichen (jeweils Damm und Einschnitt) flankiert wird. Die Böschungsbereiche haben vor der Brücke eine Länge von 40 m und nach der Brücke von 99 m. Anschließend beginnt der Tunnel Richtung Bornhecke.

Weitere Einzelheiten zu der Linienführung über das Kalbachtal und die Einbindung der neuen Bahnstrecke in die Schnellfahrstrecke im Bereich der Bornhecke können zu einem späteren Zeitpunkt aus den Unterlagen der Raumordnung entnommen werden, die nach der Veröffentlichung der Auslegungszeit eingesehen werden können.

Zur Beurteilung der Wucht der zukünftigen Lärmbelastungen für das Kalbachtal und die dort lebenden Menschen werden folgende Zahlen genannt:

  • Momentane Anzahl der Züge am Tag (6.00-22.00 Uhr):  41 Fernverkehrszüge, in der Nacht (22.00-6.00 Uhr):  35 Güterzüge
  • Nach der Prognose 2030 am Tag: 135 Fernverkehrszüge, in der Nacht: 170 Güterzüge und 17 Fernverkehrszüge, 2 sonstige Züge. Summe: 189 Zugbewegungen

Es werden nach der Prognose 2030 über das Kalbachtal 324 Züge fahren. Das ist eine Zunahme von 248 Zügen. In der Nacht wird alle 4 Minuten ein Zug fahren.

Durch die hier aufgezeigte Entwicklung wird ein schönes und ruhiges Wohnen in unserer Gemeinde für viele Menschen ab dem Jahr 2030 nicht mehr möglich sein. Deshalb gilt es mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu kämpfen, dass nach der Variante IV die neue Bahnstrecke von Gelnhausen bis nach Fulda nicht gebaut wird.

Vorschlagsvariante der BI: Variante IV-V (Variante V ab Verknüpfungspunkt nördlich von Schlüchtern: Linienführung der neuen Gleise als Bündelung mit der A 66 und/oder der vorhandenen Bahnstrecke)

Nach der Bewertung der 13 Varianten hat die Variante IV-V den dritten Platz eingenommen. Unser Vorschlag ist zu realisieren, weil keine zulassungsversagenden Konflikte zu erwarten sind. Es handelt sich also um eine realisierbare Variante, die von der Bahn allerdings nur als „bedingt vorzugswürdig“ eingestuft wird.

Die von der Bahn vorgenommene Klassifizierung bei den Belangen der Raumordnung und der Umweltschutzgüter wird von uns zum Teil nicht anerkannt. Mit Hilfe eines Umwelt- und Verkehrsexperten sowie eines Juristen werden wir in Zusammenarbeit mit der Gemeinde die fehlerhafte Bewertungen bei einigen Kriterien aufdecken und versuchen, im Raumordnungsverfahren eine bessere Bewertung zu erreichen.

Einige Beispiele für unsere Kritik an der Entscheidung der Bahn: Sie hat die Tatsache ignoriert, dass nach dem Ziel des Raumordnungsplanes Nordhessen die Linienführung der neuen Gleise von Kerzell bis nach Flieden entlang der A 66 verlaufen soll. Darüber hinaus hat die Bahn zum wichtigen Schutzgut „Mensch“ die erforderlichen detaillierten Schalluntersuchungen nicht durchgeführt. Damit hat sie die Vorgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt, nach der geprüft werden muss, ob bei entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen eine Trassenbündelung (also neue Gleise entlang der A 66 und/oder Bahn) besser oder schlechter ist als eine Neutrassierung (also die Variante IV), nicht beachtet. Ferner wurde die Variante IV-V aus für uns nicht verständlichen Gründen gegenüber der Variante IV bei dem Kriterium „Baulogistik und Transport“ gleich um zwei Stufen abgewertet, weil die Belastungen für Neuhof bei der Realisierung der Variante IV-V zu groß seien. Aus unserer Sicht hat die Bahn gegenüber der Gemeinde Neuhof ein schlechtes Gewissen oder befürchtet einen sehr starken Widerstand, weil die Bahn es versäumt hat, mit dem Bau der A 66 den viergleisige Ausbau der Bahnstrecke von Flieden über Neuhof bis nach Kerzell vorzunehmen. Über dieses gemeinsame Projekt gab es in den 1990er Jahren einen politischen Konsens im Landkreis Fulda.

Nach der Entscheidung im Raumordnungsverfahren

Wie lange das Raumordnungsverfahren dauert, kann nicht gesagt werden. Gegen die Entscheidung ist eine Klage nicht möglich. Es folgt das Planfeststellungsverfahren, in dem die Bahn die Unterlagen für die Baugenehmigung bis in das kleinste Detail zu erstellen hat. Dazu werden möglicherweise mehrere Jahre benötigt. Diese Unterlagen werden öffentlich ausgelegt. Behörden, Verbände, Bürgerinitiativen und Betroffene können zu der Planung ihre Bedenken, Anregungen und Beschwerden vortragen. In einer öffentlichen Sitzung wird über jede Eingabe beraten und entschieden. Danach wird der Planfeststellungsbeschluss erarbeitet und öffentlich bekannt gemacht. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer festgelegten Frist geklagt werden.

Sofern die derzeitigen wegen der Corona-Pandemie bestehenden Versammlungsbeschränkungen aufgehoben werden, wollen wir Im September oder Oktober 2020 die im April ausgefallene Bürgerversammlung im Bürgerhaus von Mittelkalbach nachholen.

Jakob Brähler Sprecher der BI

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